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European Education Area

Quality education and training for all

Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland

Anerkennung von Lernaufenthalten im Ausland

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland vorgelegt. Die Empfehlung wurde im November 2018 vom Rat angenommen.

Die Verbesserung der Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in den EU-Mitgliedstaaten stellt eine wichtige Säule für die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025 dar. 

Die Lernmobilität fördert den Erwerb der für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt unabdingbaren Schlüsselkompetenzen und Erfahrungen. Dies geht aus der vor Kurzem vorgelegten Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ hervor, in der über die positiven Auswirkungen von Mobilität auf das Selbstvertrauen der Lernenden, ihre Selbständigkeit und soziale Integration und über die identitätsstiftende Wirkung von Mobilität bei der Schaffung eines europäischen Bewusstseins berichtet wird.

Im Zusammenhang mit einer globalisierten Bildung und einem globalisierten Beschäftigungsumfeld ist es entscheidend, dass Studierende in der Lage sind, alle Lernangebote in der EU bestmöglich zu nutzen. Die Konsultationen mit den Interessenträgern zu Beginn dieses Jahres haben gezeigt, dass die Maßnahmen der EU in diesem Bereich starken Rückhalt erfahren. Die Teilnehmer bestätigten, dass Anerkennungsverfahren häufig langwierig sind und in das Ermessen einzelner Einrichtungen gestellt werden, nicht transparent genug und möglicherweise für den Studierenden mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Die Anerkennung sowohl von im Ausland erworbenen Abschlüssen der Sekundarstufe II als auch der Ergebnisse von Auslandsaufenthalten zu Lernzwecken ist insbesondere im Sekundarbereich von Land zu Land sehr unterschiedlich. Junge Menschen, die während der Sekundarschulbildung einen längeren Auslandsaufenthalt planen oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Hochschulstudium aufnehmen möchten, sind häufig nur unzureichend über die Anerkennung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen informiert und sind dementsprechend unsicher.

Die Empfehlung des Rates

Mit der Empfehlung des Rates gehen die EU-Mitgliedstaaten die politische Verpflichtung ein, bis 2025 Maßnahmen zur Einführung einer automatischen Anerkennung zu ergreifen. Dies geht mit Maßnahmen einher, die gegenseitiges Vertrauen in ihre Bildungssysteme schaffen und die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Anerkennung unterstützen mit dem Ziel, die Lernmobilität zu fördern.

Im Bereich der Hochschulbildung baut die Empfehlung auf den Fortschritten auf, die bereits in anderen Foren erzielt wurden, insbesondere den Bologna-Prozess und das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, sowie über multilaterale Abkommen zwischen bestimmten Gruppen von EU-Mitgliedstaaten, etwa der Beschluss der Benelux-Länder über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen und das Abkommen der baltischen Staaten.

Gefördert wird auch die weitere Nutzung bestehender Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland, wie z. B. Europass, Europäischer Qualifikationsrahmen, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), Diplomzusatz und Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung.

Auf der Sekundarstufe II zielt die vorgeschlagene Empfehlung darauf ab, die Anerkennungsverfahren für Qualifikationen, die als Voraussetzung für den Zugang zur Hochschulbildung erforderlich sind, zu verbessern, einschließlich der beruflichen Bildung und von beruflichen Befähigungsnachweisen. Außerdem soll sie die Anerkennung von Ergebnissen von Lernzeiten im Ausland auf dieser Stufe fördern.

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