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European Education Area

Quality education and training for all

Sprachenvielfalt

Was Sprachen ausmacht

Sprachen sind nicht nur Teil unserer persönlichen Identität, sondern auch Teil unseres gemeinsamen Erbes. Dadurch, dass Sie für Verständigung und ein europäisches Gemeinschaftsgefühl sorgen, dienen sie als Brücke zwischen den Völkern und Kulturen.

Wirksame Maßnahmen und Initiativen zur Mehrsprachigkeit erweitern den Horizont der Menschen. Wer Sprachen kann, hat größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, leichteren Zugang zu Dienstleistungen und nimmt seine Rechte leichter wahr. Ein intensiver interkultureller Dialog führt zu mehr Solidarität und sozialem Zusammenhalt.

In der EU verwenden wir derzeit drei Alphabete und 24 Amtssprachen. In bestimmten Regionen oder von bestimmten Gruppen werden rund 60 weitere Sprachen gesprochen. Im Zuge der Einwanderung sind zahlreiche weitere Sprachen in die EU gelangt. Derzeit dürften mindestens 175 Nationalitäten innerhalb der EU-Grenzen leben.

Die Sprachenvielfalt ist in Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Die Wahrung der Rechte von Minderheiten ist ein grundlegendes Element dieser Charta. Sie untersagt die Diskriminierung von Angehörigen einer Minderheit und fordert die Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt in der EU. Die Kommission stellt sicher, dass die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Nichtdiskriminierung, bei der Umsetzung des Unionsrechts gewahrt bleiben.

Gleichwohl haben nur die Mitgliedstaaten das Recht, nationale Minderheiten innerhalb ihrer Grenzen zu definieren oder anzuerkennen. Hierzu gehören auch die Rechte von Minderheiten auf Selbstbestimmung (gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten). Dieses Recht gilt ebenfalls für nationale oder regionale Minderheitensprachen.

Die Sprachenvielfalt und der Umgang mit dieser Vielfalt sind von Land zu Land unterschiedlich ausgeprägt. In zweisprachigen Regionen und in mehrsprachigen Klassen finden sich EU-weit viele interessante pädagogische Ansätze. 2017 hat Eurydice, das Informationsnetz für das Bildungswesen in der EU, das in allen Ländern des Erasmus+-Programms vertreten ist, Fördermaßnahmen für Regional- oder Minderheitensprachen in seine Eckdaten zum Sprachunterricht an Schulen in Europa aufgenommen. In einer neueren Veröffentlichung gibt Eurydice einen Überblick über bildungspolitische Maßnahmen zur konsequenteren Vermittlung von Regional- und Minderheitensprachen in der Schule.

Das tut die EU zur Förderung der Sprachenvielfalt

Am 26. September begeht die EU jedes Jahr gemeinsam mit dem Europarat, dem Europäischen Fremdsprachenzentrum, Sprachinstitutionen und den Menschen in ganz Europa den Europäischen Tag der Sprachen und feiert damit die Sprachenvielfalt und das Sprachenlernen in Europa. Bei dieser Gelegenheit stehen immer verschiedene Veranstaltungen auf dem Programm.

Im Rahmen ihrer Bildungs- und Kulturprogramme wird die EU auch weiterhin Projekte unterstützen, die dem Fremdsprachenerwerb dienen. Mit Programmen wie Erasmus+ oder „Kreatives Europa“ fördert die EU das Sprachenlernen und die Sprachenvielfalt. Hierzu gehören Mobilitätsprogramme, Kooperationsprojekte und die Unterstützung der „Kulturhauptstädte Europas“. Dank dieser Programme erfahren auch Regional- und Minderheitensprachen in Europa mehr Aufmerksamkeit und Zuspruch. Beispiele hierfür finden sich in der Eurydice-Initiative zur Vermittlung von Regional- und Minderheitensprachen an Europas Schulen.

Kreatives Europa fördert auch literarische Übersetzungen, um möglichst vielen Menschen Zugang zur Weltliteratur zu ermöglichen und die Sprachenvielfalt in der EU zu bewahren.