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European Education Area

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Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

Was ist das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen? 

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein Instrument des Europäischen Hochschulraums, mit dem Studiengänge transparenter werden sollen. Es soll Studierende bei einem Umzug von einem Land in ein anderes behilflich sein und sie dabei unterstützen, ihre akademischen Qualifikationen und Studienzeiten im Ausland anerkennen zu lassen. 

Das ECTS bietet die Möglichkeit, die an einer Hochschuleinrichtung erworbenen Leistungspunkte auf ein Studium an einer anderen Hochschuleinrichtung anzurechnen. ECTS-Leistungspunkte entsprechen dem Lernen auf der Grundlage von definierten Lernzielen und dem damit verbundenen Arbeitspensum. 

ECTS verbessert die Flexibilität von Studiengängen für Studierende. Das System unterstützt darüber hinaus auch die Planung, Umsetzung und Bewertung von Studiengängen an Hochschulen. Es ist ein entscheidendes Instrument im Bologna-Prozess, das zu einer besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungssysteme auf internationaler Ebene führen soll. Aber auch andere Dokumente, wie z. B. der Diplomzusatz, werden dank ECTS klarer und können in anderen Ländern problemloser verwendet werden. 

ECTS wurde von den meisten Ländern im Europäischen Hochschulraum als nationales Leistungspunktesystem übernommen und wird auch andernorts zunehmend genutzt.  

Weshalb ist ECTS erforderlich?

Unterschiede zwischen nationalen Hochschulsystemen können zu Problemen bei der Anerkennung von Bildungsnachweisen und Mobilitätsphasen im Ausland führen. Dieses Problem wird durch ein besseres Verständnis der Lernergebnisse und des mit den einzelnen Studiengängen verbundenen Arbeitsaufwands teilweise gelöst. 

Dank ECTS ist es auch möglich, verschiedene Lernstile zu mischen, etwa das Lernen an einer Universität und am Arbeitsplatz im Rahmen ein- und desselben Studiengangs oder durch lebenslanges Lernen.

Wie funktioniert es?

60 ECTS-Leistungspunkte entsprechen einem vollständigen Studien- oder Arbeitsjahr. In einem normalen Studienjahr werden diese Leistungspunkte üblicherweise in mehrere kleinere Module heruntergebrochen. Ein typischer „Kurzstudiengang“ umfasst üblicherweise 90-120 ECTS-Leistungspunkte. Ein Abschluss des „ersten Studienzyklus“ (oder Bachelor-Abschluss) entspricht entweder 180 oder 240 ECTS-Leistungspunkten.  

Für einen Abschluss des „zweiten Studienzyklus“ (oder Master-Abschluss) werden entweder 90 oder 120 ECTS-Leistungspunkte vergeben. Im „dritten Studienzyklus“ (Promotions- oder Doktorandenstudium) wird das ECTS unterschiedlich gehandhabt. 

ECTS wird zur Förderung der Mobilität von Studierenden zwischen Hochschuleinrichtungen genutzt. Dank der Vorlesungsverzeichnisse, Lernvereinbarungen und Leistungsnachweise können die von den Studierenden während einer Mobilitätsphase im Ausland erworbenen Leistungspunkte angerechnet und übertragen werden. Im ECTS-Leitfaden werden das System und seine Nutzung ausführlich beschrieben.