Überblick
Die Kommission fördert Projekte und verbreitet erfolgreiche Praktiken im Bereich der Bildungsangebote für Migranten und Flüchtlinge. Unter den vielen von ihr koordinierten Initiativen sind Sprachkenntnisse und die Anerkennung von Qualifikationen, insbesondere solchen, die außerhalb der EU erworben wurden, zentrale Themen.
Unterstützung für Bildungseinrichtungen
Aus Mitteln des Programms Erasmus+ wird projektbezogene Unterstützung für Hochschuleinrichtungen in den Programmländern und Partnerländern in der ganzen Welt finanziert, einschließlich in Ländern, aus denen die meisten Migranten nach Europa kommen. Für Hochschuleinrichtungen sind zwei Arten von Projekten besonders wichtig:
- Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich in Partnerländern
Unterstützung für Studierende
Die Europäische Kommission hat 100 000 Flüchtlingen und neu eingetroffenen Migranten Zugang zu sprachlicher Unterstützung online gewährt. Diese Initiative stellt darauf ab, die Integration dieser Menschen in ihre Aufnahmegesellschaft zu erleichtern, indem sie die Möglichkeit erhalten, die jeweilige Landessprache zu erlernen.
Inspirierende Projekte
Erasmus+ wartet mit vielen inspirierenden Projekten im Bereich der Hochschulbildung für Flüchtlinge auf. Zugang dazu bietet die Plattform Erasmus+ Projektergebnisse. Die Plattform enthält Informationen über eine Vielzahl von Projekten, mit denen die Integration von Migranten und Flüchtlingen in der EU gefördert wird.
Darüber hinaus folgen nachstehend einige Beispiele für Projekte, mit denen die Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtlingen verbessert werden soll und die von der Kommission gefördert werden:
- Der ENIC-NARIC-Leitfaden für die Zeugnisbewertung hilft bei der Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtlingen
- Das Europäische Handbuch für Hochschulen zur Anerkennung von Studienleistungen ist ein Handbuch für Zeugnisbewerter. Es wurde im Rahmen des Projekts für den Europäischen Anerkennungsraum (EAR) erstellt. Das Handbuch enthält gemeinsame Standards und klare Leitlinien zu allen Aspekten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Es soll Zeugnisbewertern von Hochschuleinrichtungen ein praktisches Instrument an die Hand geben, das sie darüber informiert, wie die Grundsätze des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens anzuwenden sind, einschließlich der Anerkennung von Flüchtlingen.
- Informationen über Verfahren zur Anerkennung von Studienabschlüssen für Studierende und Hochschulabsolventen mit Flüchtlingsstatus, die arbeiten oder studieren möchten.
- Ein Instrumentarium für Bewerter, das ihnen bei der Einführung fairer und vereinfachter Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtlingen behilflich sein soll. Das Instrumentarium stellt Profile der Bildungssysteme der entsprechenden Drittländer, E-Learning-Module sowie eine Reihe von ausführlichen Leitlinien für die Einführung effizienter Verfahren bereit.
- An einem Folgeprojekt, REACT – Refugees and Recognition –, das ebenfalls aus Mitteln des Programms Erasmus+ gefördert wird, nehmen ENIC/NARIC-Stellen für die Anerkennung in Europa und Kanada, ausgewählte Hochschuleinrichtungen in Europa, der Europäische Hochschulverband, der Dachverband der europäischen Studierendenschaften (European Students Union, ESU) und KIRON Open Higher Education für Flüchtlinge teil.
Unterstützung für Forscher
Die Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) des EU-Programms Horizont 2020 bieten Möglichkeiten einer hochwertigen Ausbildung und Karriereentwicklung in Europa für Forschende, die einen akademischen Doktorgrad oder eine Habilitation erwerben möchten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Forschende, die vertrieben wurden, beispielsweise Forschende mit Flüchtlingsstatus, die ihr Studium unterbrechen mussten, können eine Vielzahl von Programmvarianten in Anspruch nehmen, darunter:
- Das Career Restart Panel (CAR), bei dem promovierte Wissenschaftler nach einer Pause wieder in der Forschung in Europa tätig sein wollen. Dieses Panel ist denjenigen vorbehalten, die aus welchem Grund auch immer mindestens ein Jahr nicht in der Forschung tätig waren. Weitere Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen.
- Die Förderkriterien für MSCA, bei denen versucht wird, die Nachteile bei der Förderung von Wissenschaftlern, die ihre Tätigkeit während der Beantragung des Flüchtlingsstatus eingestellt haben, zu begrenzen. Die Zeit, die sie in einem Land verbracht haben, während sie auf die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus warteten, wird im Land der Gasteinrichtung nicht auf eine „Aufenthalts- oder Tätigkeitsdauer“ angerechnet. Damit können sich Forschende mit Flüchtlingsstatus in ihrem Aufnahmestaat für ein MSCA-Individualstipendium bewerben.
- Einrichtungen, die eine Ausbildung für Doktoranden und promovierte Forscher anbieten, werden dazu angehalten, Aktivitäten anzubieten, die die Integrationsperspektive für Forschende, die vertrieben wurden, verbessern.
Das MSCA-Programm, das am 1. September 2019 anläuft, stellt Mittel zur Förderung einer Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme für gefährdete Forschende zur Verfügung. Das Projekt „InSPIREurope“ bildet eine koordinierte, sektorübergreifende, europaweite Allianz für gefährdete Forschende. Es fördert die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessengruppen in ganz Europa, um die Chancen für gefährdete Forschende in der Wissenschaft und darüber hinaus zu verbessern.
Mit den MSCA-Maßnahmen werden aber auch mehrere Forschungsprojekte gefördert, die unser Verständnis von Zwangsmigration erweitern sollen.