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Quality education and training for all

Initiativen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Anhand der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden die Menschen auf die Arbeit vorbereitet und ihre Kompetenzen entwickelt, damit sie beschäftigungsfähig bleiben und mit den Bedürfnissen der Wirtschaft Schritt halten können.

Warum ist die berufliche Aus- und Weiterbildung wichtig?

Die berufliche Aus- und Weiterbildung vermittelt Lernenden grundlegende Kompetenzen, die ihre persönliche Entwicklung unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern und eine aktive Bürgerschaft fördern. Ferner steigert sie die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation von Unternehmen.

Die Berufsbildungssysteme in Europa stützen sich auf ein gut entwickeltes Netz von Akteuren der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die zugrunde liegenden Governance-Strukturen schließen Sozialpartner (Arbeitgeber, Gewerkschaften) und verschiedene Gremien (Kammern, Ausschüsse, Räte usw.) mit ein.

Berufliche Erstausbildung

In der Regel erfolgt die berufliche Erstausbildung vor dem Eintritt ins Erwerbsleben in der Sekundarstufe II und in der Postsekundarstufe. Die Ausbildung findet entweder in einer schulischen Einrichtung (Klassenzimmer) oder in einem betrieblichen Umfeld (Ausbildungszentrum und Unternehmen) statt.

Im Durchschnitt durchlaufen 50 % der Europäer/innen zwischen 15 und 19 Jahren eine berufliche Erstausbildung in der Sekundarstufe II. Hinter diesem EU-Durchschnitt verbergen sich jedoch erhebliche geografische Unterschiede zwischen 15 % und mehr als 70 %.

Berufliche Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung erfolgt nach der beruflichen Erstausbildung oder nach dem Eintritt ins Erwerbsleben. Ziel ist die Erweiterung des Wissens, die Unterstützung der Bürger/innen beim Erwerb neuer Kompetenzen sowie die Umschulung und weitere persönliche und berufliche Entwicklung. Sie ist weitgehend berufsbezogen.

Was unternimmt die EU im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung?

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung geht auf den Kopenhagen-Prozess im Jahr 2002 zurück. Im Laufe der Jahre wurde die Zusammenarbeit weiter ausgebaut, beispielsweise durch das Kommuniqué von Brügge und die Schlussfolgerungen von Riga.

Die berufliche Aus- und Weiterbildung wurde als Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative für den europäischen Bildungsraum für den Zeitraum 2021–2030 festgelegt.

Was ist unser Ziel?

Über den Rat der EU haben die Mitgliedstaaten das Ziel festgelegt, dass bis 2025 mindestens 60 % der Absolventen einer Berufsausbildung an praktischen Lerneinheiten am Arbeitsplatz teilnehmen sollten.

Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung 2020

Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der EU eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz. In der Empfehlung werden Grundsätze festgelegt, die sicherstellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung flexibel ist, indem sie sich schnell an den Arbeitsmarktbedarf anpasst sowie Jugendlichen und Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.

Schwerpunkte sind dabei eine flexiblere berufliche Aus- und Weiterbildung, mehr Möglichkeiten für das Lernen am Arbeitsplatz, Lehrlingsausbildung sowie eine bessere Qualitätssicherung.

Die Empfehlung ersetzt die EQAVET-Empfehlung (Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Außerdem hebt sie die frühere ECVET-Empfehlung auf.

Osnabrück-Erklärung 2020

Am 30. November 2020 billigten die für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Minister/innen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den EWR-EFTA-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum – Europäische Freihandelsassoziation), die europäischen Sozialpartner und die Kommission die „Osnabrück-Erklärung 2020 zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft“. 

Die Osnabrück-Erklärung wird von europäischen Ausbildungsverbänden (VET4EU2) und Auszubildendenvertretern (OBESSU, Netzwerk europäischer Auszubildender) unterstützt. 

Die Erklärung enthält neue politische Maßnahmen für 2021–2025 und ergänzt die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: 

  • Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Exzellenz durch eine hochwertige, innovative und flexible Berufsbildung 
  • Etablierung einer Kultur des lebenslangen Lernens mit Fokus auf berufliche Weiterbildung und Digitalisierung 
  • Förderung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Berufsbildung 
  • Entwicklung eines europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung und Stärkung der internationalen Berufsbildung

Der Beratende Ausschuss für Berufsbildung billigte eine Stellungnahme zur Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die zur Politik der Kommission nach 2020 beitragen wird.

Strategischer Rahmen des europäischen Bildungsraums

Als Teil des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum für 2021–2030 wurde eine Arbeitsgruppe zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zum ökologischen Wandel und eine Untergruppe der Gruppe „Schulen“ mit Schwerpunkt Bildung für ökologische Nachhaltigkeit eingerichtet. Die Gruppen sollen das Voneinander-Lernen und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

 

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